Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2011

Beitragsbemessungsgrenze 2011: gesetzliche & private Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung 2011 ist eine wichtige Einkommensgröße, die sowohl auf die gesetzliche wie auch auf die private Krankenversicherung Einfluss nimmt. Gibt sie in der gesetzlichen Krankenversicherung an, bis zu welchem Einkommen die Versicherungsbeiträge gesetzlich Versicherter steigen, wird die Beitragsbemessungsgrenze 2011 in der PKV sowohl für die Beitragsberechnung zum Basistarif wie auch für den Arbeitgeberzuschuss zur PKV herangezogen.

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung 2011 liegt bei 44.550 Euro jährlich oder 3.712,50 Euro monatlich. Hierbei handelt es sich um das Bruttoeinkommen, welches Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres erzielen. Neben dem monatlichen Arbeitseinkommen zählen hierzu auch Sonderleistungen der Arbeitgeber sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn diese ausgezahlt werden. Die aktuelle und voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2012

Beitragsbemessungsgrenze orientiert sich an Einkommensentwicklung

Die Beitragsbemessungsgrenze wird in jedem Jahr durch die Bundesregierung zeitgleich mit der Versicherungspflichtgrenze neu festgelegt. Maßgebliche Faktoren zur Ermittlung dieser Einkommensgröße ist das allgemeine Arbeitseinkommen in Deutschland. In der Regel ist dieses Einkommen der Inflation unterworfen und steigt stetig, weshalb auch die Beitragsbemessungsgrenze seit ihrer Einführung kontinuierlich erhöht wurde. Lediglich das Jahr 2011 war hierbei eine Ausnahme, denn erstmals in der deutschen Geschichte ist die Beitragsbemessungsgrenze 2011 gegenüber dem Vorjahr gesunken, da die Realeinkommen in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise ebenfalls gesunken waren.

BBG bestimmt Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung

Für gesetzlich Versicherte bedeutet dies, dass sie nun einen geringeren Höchstbeitrag in die GKV entrichten müssen, denn dieser wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Versicherungspflicht besteht mit dem Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze 2011 allerdings noch immer, denn eine Befreiung von der Versicherungspflicht kann erst dann erreicht werden, wenn Versicherte die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011 überschreiten. Diese ist aber deutlich höher und wird ebenfalls jährlich neu festgelegt.

Beitragsbemessungsgrenze Private Krankenversicherung

Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ist aber nicht nur für gesetzlich Versicherte eine wichtige Größe, sondern sie spielt auch in der privaten Krankenversicherung 2011 eine Rolle. Die Beitragsbemessungsgrenze in der PKV 2011 wird beispielsweise für die Berechnung des Maximalbeitrages zum Basistarif herangezogen. Die Versicherungsprämie wird hier zwar, ebenso wie in anderen Private Krankenversicherung Tarifen, anhand des Alters und des Geschlechts ermittelt, der Beitrag darf aber den Höchstbeitrag zur GKV, der wiederum an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert ist, nicht übersteigen.

Höchstbeitrag GKV und PKV Basistarif

Versicherte können so von einer maximalen finanziellen Belastung ausgehen, die auch im Alter nicht überschritten werden darf. Viele Versicherte wechseln daher bei steigenden Versicherungsprämien im Alter in den Basistarif, da die Beiträge hier nach oben gedeckelt sind. Für 2011 bedeutet dies, dass der maximale PKV Beitrag zum Basistarif auf 575,44 Euro festgelegt wurde. Für Hartz-IV-Bezieher kann dieser Beitrag nochmals um die Hälfte reduziert werden. Durch die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze 2011 wurde nun auch der Höchstbeitrag für den Basistarif 2011 reduziert.

Beitragsbemessungsgrenze regelt Arbeitgeberzuschuss zu private Krankenversicherung

Eine ebenfalls wichtige Berechnungsgröße ist die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung 2011 bei der Ermittlung des Arbeitgeberbeitrages. Bei privat versicherten Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten für die private Krankenversicherung, und zwar zu 50%. Allerdings wird die Belastung der Arbeitgeber beschränkt, denn es muss nur ein bestimmter Höchstbetrag pro Monat an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Diese wiederum orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze 2011.

Der Maximalbeitrag als Arbeitgeberzuschuss zur PKV wird anhand der Einkommensgrenze und dem Arbeitgeberanteil zur GKV, der 2011 bei 7,3% liegt, ermittelt. Bei einer Beitragsbemessungsgrenze 2011 von 3.712,50 Euro müssen Arbeitgeber maximal 271,01 Euro für ihre privat versicherten Arbeitnehmer aufwenden. Auf Wunsch können natürlich auch höhere Beiträge übernommen werden, diese höheren Leistungen sind allerdings freiwillig und daher selten.

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