Bald keine Gesundheitsprüfung in der PKV?

In einem Artikel der Zeitschrift für Versicherungswesen hat der Vorstandsvorsitzende der Alte Leipziger Hallesche mehrere Vorschläge zur Sicherung der Privaten Krankenversicherung (PKV) unterbreitet. Darunter befindet sich auch der Vorschlag, unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig bei Angestellten auf die Gesundheitsprüfung zu verzichten.

Walter Botermann (PKV): „Rosinenpickerei“ muss aufhören

Dr. Walter Botermann, Vorstandsvorsitzender der Alten Leipziger Hallesche will derweil den Kampf um das duale Gesundheitssystem nicht aufgeben. So hofft Botermann darauf, dass sich die PKV-Branche auf Mindeststandards für die jeweils zu erbringenden Leistungen einigen kann. Insbesondere die Leistungslücken, wie sie in Billigtarifen oftmals anzutreffen sind, will Botermann zukünftig verhindert wissen. Zugleich betont der Vorstandsvorsitzende der Alte Leipziger Hallesche, dass die „Rosinenpickerei“ in Bezug auf die Kundenauswahl zukünftig unterbleiben soll.

Aus diesem Grunde hält Botermann eine Gesundheitsprüfung für Angestellte, die oberhalb der Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer verdienen, ebenso für verzichtbar, wie es derzeit bereits bei Beamtenanwärter der Fall ist. Die PKV-Unternehmen sollten zudem auch den Familienmitgliedern der betreffenden Angestellten die Vollmitgliedschaft in der PKV ohne Gesundheitsprüfung anbieten, so Botermann.

Anhebung des Rechnungszins in der PKV

Ebenso plädiert der Vorstandsvorsitzende der Alte Leipziger Hallesche für eine Karenzzeit, was die Erhöhung von Einstiegsbeträgen betrifft. Zudem sei eine Anhebung des Rechnungszinses nicht notwendig, dieser könne sogar herabgesetzt werden. Dies sei deshalb angezeigt, weil Kunden so eine Beitragsstabilität im Niedrigzinsumfeld erhalten könnten. Insbesondere im Hinblick auf die PKV Unisex-Tarife sei dies kein Nachteil für die Private Krankenversicherung. Gerade weil im Rahmen der Unisextarife Anpassungen erforderlich seien, sei der Zeitpunkt einer solchen Reform besonders günstig, so Botermann.

Begrenzung der Provision für PKV-Makler

Letztlich fordert der Alte Leipziger Hallesche-Chef auch eine Neuregelung für die Abschlussprovisionsvergütung. Dies sei deshalb angezeigt, weil sich so die Bestände stabilisieren ließen und zudem der Regulierungsdruck von der PKV genommen werden würde. Botermann bezog sich hinsichtlich dieser Aussage insbesondere auf eine Studie der „PremiumCircle Deutschland GmbH“ sowie dem Institut für Mikrodaten-Analyse. Beide Institute hatten eine Provisionsdeckelung vorgeschlagen. In der Studie wird eine Begrenzung der Provision auf vier Monatsbeiträge gefordert. Bisher beträgt die Provision bis zu neun Monatsbeiträge.

Verzicht auf Gesundheitsprüfung: Langfristig positive Auswirkungen auf die PKV

Sollte die Forderung auf einen Gesundheitsprüfungsverzicht tatsächlich umgesetzt werden, könnte dies der PKV langfristig einen neuen Kundenkreis öffnen. Insbesondere gutverdienende Angestellte könnten trotz diverser möglicher Vorerkrankungen, die bislang eine Aufnahme in die Private Krankenversicherung verhinderten, einen Gewinn für die Privaten Krankenversicherer darstellen.

Dies gilt umso mehr als die Familienmitglieder ebenso ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden könnten. Dies würde eventuelle Kostenrisiken hinsichtlich bestimmter Krankheitsrisiken wieder ausgleichen. Auch durch die weitere Deckelung der Provisionen könnte die PKV diesen Vorschlag von Dr. Botermann ohne großes Risiko umsetzen. Letztlich würde dadurch auch das Image der PKV in positivem Maße beeinflusst werden.

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