AXA und Gothaer Krankenversicherung testen Hausarztprinzip

Obwohl es keine Erfindung der PKV ist, möchten die privaten Versicherer es besser nutzen: das Hausarztprinzip. Besonders die AXA und die Gothaer Krankenversicherung testen, inwiefern man mit diesem Prinzip Kosten im Gesundheitssektor sparen kann. Damit könnte das Model der gesetzlichen Krankenkassen um die hausärztliche Versorgung bald auch in die Private Krankenversicherung überführt werden.

Hausarztpribzip in der PKV

Durch eine engere Zusammenarbeit mit den Hausarztpraxen möchte die PKV es auf der einen Seite dem Patienten leichter machen und auf der anderen Seite unnötig hohe Ausgaben vermeiden. Daher haben die beiden Versicherungen nun eine Kooperation mit dem Hausärzteverband Nordrhein und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft abgeschlossen.

PKV und der Hausarzt – kurze Wege

Der Sinn des Hausarztprinzip ist es, besonders älteren Patienten den Weg über sämtliche Fachärzte zu ersparen, wenn es um die Medikation geht. Der Hausarzt soll in diesem Fall der zentrale Ansprechpartner für die Versicherten sein. Bei Problemen mit den Medikamenten – zum Beispiel bei Wechselwirkungen – kann der Hausarzt aufgesucht werden.

Dieser kann außerdem nach wirkungsgleichen und kostengünstigeren Medikamenten Ausschau halten. Er erspart der PKV somit Kosten. Eine Optimierung der Medikamentengabe wird ebenfalls angestrebt. Alles in allem soll die Kooperation zwischen einer Versicherung und einem Hausarzt sowohl für den Patienten, als auch für die Versicherung lohnenswert sein.

PKV blickt auf Erfahrung zurück – Investition lohnenswert

Die AXA und Gothaer Krankenversicherung blicken bereits auf positive Erfahrungen mit dem Hausarztprinzip zurück. Die PKV-Branche wird sich daran wohl ein Beispiel nehmen und um auch geeignete kooperierende Ärzte zu finden, noch stärker investieren in diesen Bereich investieren.

Im Test sollen die Hausärzte zusätzliche Honorare erhalten – zur bereits bestehenden Gebührenordnung für Ärzte. Ein Beispiel: Für die alleinige Beratung bei der Medikation soll dem Hausarzt ein Zusatzhonorar von 26,22 Euro pro Patient und Halbjahr gezahlt werden.
Ein Prinzip, das jedem Beteiligten zugutekommt. Es muss sich nur finanzieren lassen.

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