Versorgungsgesetz und Ärztemangel mit unabsehbaren Folgen

Das neue Versorgungsgesetz soll dem Ärztemangel auf dem Land entgegensteuern, Experten sind aber der Meinung, dass in ein paar Jahren ein Zusatzbeitrag auf die Versicherten zukommen könnte, um die Kosten aufzufangen. Was die Kassenvertreter zusätzlich auf die Barrikaden treibt, ist ein Passus, der sogar den steuerlichen Zuschuss für den Sozialausgleich aushebeln kann.

Kostenentwicklung vage und nicht absehbar

Die Grundidee ist schön und gut: Die gesundheitliche Versorgung der ländlichen Gebiete soll mit dem Versorgungsgesetz verbessert und gewährleistet werden. Dafür bietet den Ärzten das Versorgungsgesetz finanzielle Anreize, um auf dem Land zu bleiben und nicht in städtische Gebiete umzusiedeln. Vertreter des GKV-Verbandes sehen dabei aber ein Problem. In den kommenden Jahren wird befürchtet, dass die Versicherten mit den Kosten alleingelassen bzw. diese auf die Versicherten abgewälzt werden.

Umlage der Kosten auf Versicherte

Verantwortlich für die Befürchtungen ist dabei ein kleiner Nachtrag in den Gesetzentwurf. Sollte das System im Endeffekt doch teuer werden als geplant, kann das Finanzministerium den Zuschuss für den Sozialausgleich kürzen. Das fehlende Geld würde auf die Versicherten umgelagert werden.

Bisher sieht das BMG aber keinen Grund zur Sorge, sondern geht von einem deutlichen Mehrwert für das System GKV aus. Die entstehenden Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe sollen hauptsächlich durch verkürzte Aufenthalte in Krankenhäusern erwirtschaftet werden, so Gesundheitsminister Bahr.

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