Private Krankenversicherung: Kritik an Bürgerversicherung

Der Verband der Privaten Krankenversicherungen hat Argumente gegen die so genannte Bürgerversicherung gesammelt, anscheinend nimmt der Verband eine Bedrohung war, wonach die Bürgerversicherung in Zukunft und in Deutschland eingeführt wird.

Im Zuge der heftigen Kritik an der Privaten Krankenversicherung in den vergangenen Wochen (Nachrichten über massive Leistungslücken in der PKV mit teils schlechteren Serviceleistungen als gesetzliche Kassen, Nachrichten über massive Beitragssteigerungen), will der Verband der PKV Argumente liefern, wonach die Bürgerversicherung schlechter sei als das jetzige Duale System im deutschen Gesundheitswesen. Zeit die Argumente zu durchleuchten.

Bürgerversicherung schadet der medizinischen Versorgung

Die Bürgerversicherung verspricht gute Leistungen für Alle, dies sieht der PKV-Verband eher kritisch. Schließlich würde durch den Wettbewerb zwischen Privater Krankenversicherung und Gesetzlicher Krankenversicherung ein Zwang für die Versicherer bestehen, ihre Leistungsangebote zu verbessern, wenn sie denn keine Versicherten verlieren möchten.

Ein weiterer Kritikpunkt ist das Umlageverfahren in der GKV. Demnach bezahlt die aktuell arbeitende Schicht die nicht Erwerbstätigen, die aktuellen Ausgaben werden von den Beitragseinzahlern beglichen. Doch in Zukunft werde das Umlageverfahren scheitern, da zum einem die Bevölkerung immer älter wird und die Ausgaben im Gesundheitswesen eher weiter steigen werden.

Zitiert werden Studien, (z.B. vom WIP, wissenschaftliches Institut der PKV), wonach der Arbeitnehmeranteil der Abgaben zur Krankenversicherung auf bis zu 30 % im Jahr 2050 ansteigen müssen, um die Versorgung in dieser Form aufrecht erhalten zu können. Oder die Leistungen müssten eingeschränkt werden, so die Argumentation.

GKV im Vergleich zur PKV ohne Alterungsrückstellungen

Da die GKV das Umlageverfahren einsetzt, bildet sie keine Alterungsrückstellungen, wie die PKV es tut. Damit sei auch die Bürgerversicherung nicht für die Zukunft gewappnet, denn auch sie setze auf das Umlageverfahren.

Auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 50.850 Euro auf 66.000 Euro (wie sie Linke und Gewerkschaften fordern) sei kontraproduktiv, denn hier würde die Mittelschicht betroffen sein. Ferner sei der geplante Zuschuss von Steuergeldern in der Bürgerversicherung, um die Lücken zu füllen, nachteilig für den Steuerzahler. Schon jetzt zahlt der Bund jährlich 15 Milliarden Euro in den Gesundheitsfond ein. Gelder, die die Steuerzahler aufbringen.

Auch die so genannte Beihilfe für Beamte müsste in der Einheitsversicherung steigen. Damit würden die Kosten auch für den Staat, und damit letztlich für Steuerzahler, um zwei Milliarden Euro pro Jahr weiter steigen.

Ferner würde die Bürgerversicherung auch den Anteil der Arbeitgeber steigen lassen, damit drohe die Konsequenz, dass Arbeitsplätze zugrunde gehen könnten. Aber auch Rentner drohe Mehrausgaben, da ihre Beiträge in der Bürgerversicherung auch heran gezogen werden sollen.

Nachteile für Mediziner durch die Bürgerversicherung

Durch die Einführung der Bürgerversicherung drohten auch Medizinern ernsthafte Nachteile. Nach einem wissenschaftlichen Gutachten könnte der Ärzteschaft pro Jahr ein Einnahmeverlust von 3,6 Milliarden Euro drohen. Schließlich würden heute zehn Prozent der Versicherten, und zwar die aus der Privaten Krankenversicherung, über 26 % der Praxisumsätze. Insgesamt mache der Mehrumsatz durch die PKV jährlich eine Summe von 10,8 Milliarden Euro aus.

Ferner sei die Bürgerversicherung verfassungswidrig, denn die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 werde mit dem Zugriff auf die Alterungsrückstellungen der PKV verletzt. Auch die Berufsfreiheit (Artikel 12), und damit ist die der Versicherungen gemeint, werde durch die Bürgerversicherung verletzt. Ob die Argumente des Verbands der PKV gegen die Bürgerversicherung plausibel erscheinen, muss ein Jeder für sich entscheiden.

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