Private Krankenversicherung: Kostenübernahme von Leistungen oft verweigert

Bei großen Teilen der Bevölkerung gilt die private Krankenversicherung (PKV) als Versicherung die nahezu jede Leistung übernimmt. Immer mehr privat versicherte Patienten machen aber die Erfahrung, dass die PKV-Unternehmen zunehmend Kosten für Leistungen verweigern. Zurecht, wie der Ombudsmann der PKV, ein neutraler und überparteilicher Schlichter, meint.

PKV: Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle Behandlung

Gerade im Bereich der gesetzlich versicherten Patienten gibt es indes die Vorurteile, dass Privatpatienten alle Leistungen erstattet bekommen, während die gesetzlich Versicherten nur das Notwendigste erhalten würden. Dass diese Ansicht ein Trugschluss ist, müssen nun immer mehr privat Versicherte erkennen. Die privaten Krankenversicherungen lehnen zunehmend die Erstattung von Kosten für Leistungen ab, die den Versicherern nicht medizinisch notwendig erscheinen oder nicht als medizinisch wirksam anerkannt sind. Vielfach wählen PKV-Kunden Kuren mit Yoga-Programmen oder mit anderen Life-Style Gesundheitspraktiken, die sich jeglicher medizinischen Notwendigkeit entziehen. Häufig setzen sich die Betroffenen jedoch nicht mit ihrer Krankenversicherung in Kontakt und bleiben so letztlich auf den Kosten der Leistungen sitzen.

Strenge Kontrolle der Kostenerstattung positiv für PKV Beitrag

Der Ombudsmann für die PKV, Klaus Theo Schröder spricht in diesem Zusammenhang von einer „blauäugigen Einstellung“ der betroffenen Versicherten, denn diese würden nach dem Motto handeln „Ich bin privat versichert, also zahlt die Kasse schon“, so Schröder sinngemäß. Der Ombudsmann sieht indes in der zunehmenden Leistungsverweigerung einen Beitrag zu mehr Qualität in der Versorgung, denn so erhielten die Patienten die Hilfe von ihrer PKV, die wirklich notwendig sei und nicht zuletzt würde sich eine stringente Qualitätskontrolle und Leistungsgewährung auch positiv auf die Beiträge der Krankenversicherung auswirken, so Schröder sinngemäß weiter.

Absprache der Leistungen mit der Krankenversicherung sinnvoll

Patienten sollen in jedem Fall zunächst Kontakt zu ihrer PKV aufnehmen und klären, ob die Leistung im Leistungskatalog ihres PKV Tarifs enthalten ist und ob die PKV daher dazu verpflichtet ist, die Leistung zu bezahlen. Darüber hinaus gibt es jedoch auch interne Regelungen, die von PKV zu PKV unterschiedlich ist, dahingehend welche Leistung anerkannt wird und welche nicht. Die Privat-Versicherten sollten sich jedoch von dem Gedanken verabschieden, dass die Private Krankenversicherung ein Füllhorn an Leistungen sei, das man nur immer wieder mit Forderungen konfrontieren müsse, um die Leistungen gewährt zu bekommen.

Angleichung von PKV und GKV schreitet voran

Insofern findet auch in dem Bereich der PKV eine Angleichung von medizinisch notwendigen Maßnahmen und medizinisch entbehrlichen Leistungen statt. Auch dies kann durchaus als Schritt hin zu mehr Beitragsstabilität in der PKV gewertet werden. Nichtsdestotrotz kann sich jeder PKV-Versicherte durch Zusatztarife auch medizinisch entbehrliche Leistungen mit Kostenübernahme hinzubuchen. Dazu muss der betreffende Versicherte jedoch auch bereit sein dies mit einem Beitragsaufschlag zu vergüten. Trotzdem gilt die Private Krankenversicherung im Vergleich und hinsichtlich der Leistungen immer noch als die bessere Wahl.

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