Private Krankenversicherung: FDP wirft SPD Enteignung vor

Sowohl die FDP wie die Vertreter der privaten Krankenversicherung empören sich gleichermaßen über einen Vorschlag der SPD. Die SPD schlägt vor, jedes Jahr eine Milliarde aus dem Kapitalvermögen der PKV zu entnehmen und diesen Betrag der gesetzlichen Krankenversicherung zukommen zu lassen. Dieser Vorschlag geht aus einem Positionspapier einer Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion hervor, welches am 7. März von der gesamten SPD-Bundestagsfraktion beschlossen werden soll. Laut dem Positionspapier soll das Modell der Bürgerversicherung somit auf die Pflegeversicherung übertragen werden.

SPD: PKV-Versicherte sollen einkommensabhängige Beiträge in die Pflegeversicherung zahlen

Die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen einkommensabhängig Beträge in die Pflegeversicherung. Privat Versicherte zahlen demgegenüber nur eine feste Pauschale in die Pflegeversicherung. Im Durchschnitt sind dies derzeit 28 Euro monatlich. Das SPD-Modell sieht nun vor, dass PKV-Versicherte ebenfalls einkommensabhängige Beträge in die Pflegeversicherung zahlen. Dies soll der Pflegeversicherung jährlich rund zwei Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen ermöglichen.

PKV-Verband: Verfassungswidriger Vorschlag

Volker Leienbach vom Verband der privaten Krankenversicherung empörte sich indes über den SPD-Vorschlag ebenso wie der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinz Lanfermann. Laut Leienbach sei der Vorschlag der SPD „verfassungswidrig“. Leienbach wies darauf hin, dass die SPD bereits das falsche Konzept der SPD-Arbeitsgruppe erkannt habe und ähnliche Vorschläge aus dem Konzept für die Bürgerversicherung herausgestrichen habe. Zudem wies Leienbach darauf hin, dass angesichts von Beitragseinnahmen der privaten Pflegekassen von derzeit 2,1 Milliarden Euro ein „Ausgleichsbetrag“ von einer Milliarde Euro im Jahr „illusorisch“ sei.

Heinz Lanfermann (FDP): Pflegevorsorge von neuen Millionen zerstört

Heinz Lanfermann kritisierte indes für die FDP, dass die Forderung der SPD „Pflegevorsorge für neun Millionen privat Versicherte zerstöre“. Lanfermann ergänzt, dass Die Altersrückstellungen den privat Versicherten gehören würden und dass diese durch „das Grundrecht auf Eigentum gesichert“ seien.

SPD: Altersgruppe über 80 in der PKV nur sehr gering vertreten

Die SPD entgegnet den Kritikern hingegen, dass die von der PKV dargelegte Überlegenheit des privaten Krankenversicherungssystems darauf beruhe, dass es eine ungleiche Risikoverteilung zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung gäbe. Die SPD begründete dies beispielsweise mit der Altersgruppe über 80 Jahren in der PKV. Dieser Personenkreis sei in der PKV nur sehr gering vertreten, so die SPD. Die Personengruppe ab 80 Jahren aufwärts ist in besonderem Maße pflegebedürftig. Da dieser Personenkreis in der PKV jedoch nur sehr gering vertreten ist, konnte die Private Krankenversicherung einen Kapitalstock in der privaten Pflegeversicherung von 20 Milliarden Euro anhäufen, so die SPD. Das Positionspapier der SPD gilt als Ergänzung zu dem bereits im Juli 2011 vorgelegten „Orientierungspapier“. Ursprünglich sah der SPD-Vorschlag vor, die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung auf 5500 Euro anzuheben. Innerhalb der SPD war dieser Vorschlag jedoch nicht mehrheitsfähig, sodass dieser Vorschlag in dem neuen Positionspapier nicht mehr auftaucht.

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