Private Krankenversicherung: FDP Gesetzesentwurf

Die FDP will einen neuen Gesetzesentwurf zur PKV einbringen. Dieser soll die Absicherung innerhalb der privaten Krankenversicherung verbessern. Gleichzeitig soll der Gesetzesentwurf wohl auch dazu dienen die Private Krankenversicherung in ihrer Grundstruktur zu erhalten und somit Argumente für die Bürgerversicherung zu nehmen. Während sich die Opposition im Bundestag seit längerem für die Bürgerversicherung stark macht, lehnt insbesondere die FDP eine Abschaffung des dualen Gesundheitssystems in Deutschland und damit der PKV ab.

FDP: Kündigungsfrist bei Beitragserhöhung der PKV verlängern

Die PKV stand Ende letzten Jahres aufgrund der zum Teil hohen Beitragssteigerungen von vielen Seiten in der Kritik. Neben den gesetzlichen Krankenkassen kritisierten sowohl Verbraucherschützer als auch Medien die private Krankenversicherung. Insbesondere die Tatsache, dass steigende Beiträge für viele Versicherten zum finanziellen Waterloo werden können, brachte der privaten Krankenversicherung vielfach Kritik ein. Oft bleibt den Versicherten im Fall der Beitragssteigerung nur der Weg des Tarifwechsels mit weniger Leistungen, nicht selten sogar unterhalb des Leistungsniveaus der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch ein Anbieterwechsel wird vielfach vollzogen. Dazu muss die private Krankenversicherung beim bisherigen Anbieter gekündigt werden.

FDP will Kündigungsfrist nach Beitragserhöhung ausweiten

An diesem Punkt setzt der Beitragsentwurf der FDP an. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will durch den FDP-Gesetzesentwurf die Rechte der privat Versicherten verbessern. So soll die bisherige Kündigungsfrist zum Anbieterwechsel im Zuge einer Beitragserhöhung von einem Monat auf zwei Monate ausgedehnt werden. Damit hätte der privat Versicherte mehr Zeit eine neue private Krankenversicherung zu finden. Insbesondere durch die vielfältigen und zum Teil für den Versicherten als undurchdringender Tarifdschungel empfundenen Regelungen stellt sich ein Wechsel innerhalb der bisherigen einmonatigen Frist oftmals ein Problem dar.

Leutheusser-Schnarrenberger: Auskunftsrecht für Versicherte verbessern

Zudem will die Bundesjustizministerin durch den Gesetzentwurf das Recht der privat Versicherten auf das Auskunftsrecht im Hinblick auf eine Kostenübernahme durch die PKV stärken. So sollen privat Versicherte bereits im Vorfeld einer Behandlung ein Kostenauskunftsrecht in Bezug auf ihre private Krankenversicherung erhalten. Dadurch soll den privaten Krankenversicherungen eine Informationspflicht auferlegt werden, im Vorfeld einer Behandlung die Kostenübernahme zu signalisieren oder diese abzulehnen. Vielfach kam es zwischen Versicherten und der PKV im Zuge einer erfolgten medizinischen Behandlung zu Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Kostenübernahme.

Der neue Gesetzentwurf will hier ansetzen und diese Problematik bereits im Vorfeld einer Behandlung klären helfen. Allerdings gilt diese Auskunftspflicht der Versicherten laut dem Gesetzentwurf erst ab einer Behandlungskostenhöhe von 3000 Euro. Durch den Gesetzentwurf will die FDP die zuletzt in die Kritik geratene PKV wieder hinsichtlich ihrer Akzeptanz bei den Versicherten und Bürgern insgesamt erhöhen. Fraglich bleibt allerdings, ob der Gesetzentwurf die Beitragssteigerungen und damit die Managementfehler mancher privater Krankenversicherungen kompensieren kann. Vielfach sind die Probleme der PKV hausgemacht. Nicht umsonst gibt es private Krankenversicherungenen mit nur geringen Beitragserhöhungen und solche, welche das Bild der gesamten Branche negativ prägen. Es bleibt fraglich, ob der Gesetzentwurf der FDP das Übel an der Wurzel packen kann oder lediglich PKV-Kosmetik bleibt.

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