PKV: Zuschüsse für privat Versicherte Hartz IV-Empfänger steigen

Privat Versicherte Hartz IV-Empfänger erhalten einen Zuschuss zu den Kosten ihrer privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss wird dabei maximal in Höhe des halben Basistarifs in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze 2012 steigt damit auch der Zuschuss für Hartz IV-Empfänger, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Wechsel zurück in die GKV nur unter Voraussetzungen möglich

Selbstständige, die sich für die private Krankenversicherung entschieden haben, können in vielen Fällen nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Nur dann, wenn Selbstständige ihre Selbstständigkeit aufgeben und zurück in eine versicherungspflichtige Beschäftigung wechseln, wäre eine Rückkehr von der PKV zurück  in die GKV grundsätzlich möglich. Wer seine Selbstständigkeit jedoch aufgibt und in die Arbeitslosigkeit wechselt oder wer das 55. Lebensjahr bereits überschritten hat, kann nun nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. In diesem Fall müssen Versicherte in der privaten Krankenversicherung verbleiben und die dortigen Beiträge entrichten. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es mittlerweile rund 28.000 Menschen, die als Harzt IV Bezieher eine private Krankenversicherung nutzen.

Private Krankenversicherung Zuschuss vom Jobcenter für Hartz-4 Bezieher

Um Versicherte, die bereits Hartz IV beziehen, nicht über Gebühr zu belasten, beteiligen sich die Jobcenter an den Krankenversicherungskosten. Ebenso, wie sie es auch bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse tun. Der Zuschuss ist allerdings nach oben begrenzt und wird durch die jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze bestimmt. Maximal erstatten die Jobcenter einen Zuschuss in Höhe des halben Basistarifs. Die Versicherungsprämie für den Basistarif wiederum orientiert sich am Maximalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der von der Beitragsbemessungsgrenze bestimmt wird. Einkommen bis zu dieser Verdienstgrenze wird für die Berechnung der GKV-Prämie herangezogen, wobei 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens als Beitrag fällig werden.

Neue Beitragsbemessungsgrenze: höherer Zuschuss zur PKV

Die seit Januar geltende Beitragsbemessungsgrenze 2012 liegt bei 3.825 Euro. Berechnet man hiervon 15,5 Prozent, dem aktuell geltenden Einheitsbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung, wird für den Basistarif ein Beitrag von 592,88 Euro berechnet. Der hälftige Beitrag hiervon liegt bei 296,44 Euro. Dieser Zuschuss steht Hartz IV Empfängern mit privater Krankenversicherung in jedem Fall zu, um die Beiträge für die PKV begleichen zu können.

Hartz IV Empfänger sollten ab Januar 2012 unbedingt prüfen, ob das Jobcenter die neue Beitragsbemessungsgrenze bei der Berechnung des PKV-Zuschusses zugrunde legt und damit den vollständigen hälftigen Beitrag überweist. Ist dies nicht der Fall, sollte man dem Sachbearbeiter einen entsprechenden Hinweis auf die geltende Rechtsprechung geben und auf die seit 2012 höheren Beitragsbemessungsgrenzen verweisen.

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