PKV: Selbstbeteiligung als Ausweg aus Beitragssteigerung?

Die jüngsten Beitragsanpassungen brachten vielen PKV-Versicherten zum Teil Beitragssteigerungen im zweistelligen Bereich. privat Versicherte haben nach Bekanntgabe der Beitragsanpassungen die Alternative, den PKV Tarif zu wechseln oder eine Anpassung der Selbstbeteiligung herbeizuführen. Was aber bringt eine Erhöhung der Selbstbeteiligung für Vor- und Nachteile mit sich?

Deutliche Beitragsersparnis durch Selbstbeteiligung

Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag in der PKV. Wer beispielsweise als 30-jähriger Mann in die Private Krankenversicherung eintritt, zahlt ohne eine vereinbarte Selbstbeteiligung etwa 380 Euro. Mit Selbstbeteiligung senkt sich der Beitrag auf 245 Euro monatlich ab. Ein privat versicherter Arbeitnehmer, welcher eine Selbstbeteiligung in der PKV vertraglich vereinbart, erhält von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss. Erkrankt der Arbeitnehmer, muss dieser jedoch eine vereinbarte Selbstbeteiligung alleine tragen. Der Arbeitgeber ist nur zur gesetzlich verpflichteten Übernahme der Hälfte der Beitragszahlung verpflichtet.

Steuerliche Abzugsfähigkeit an Bedingungen geknüpft

Innerhalb der PKV lässt sich die Selbstbeteiligung jedoch als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Krankheitskosten sind jedoch nicht in jedem Fall steuerlich absetzbar. Die ist lediglich dann der Fall, wenn die Grenzen der zumutbaren Belastbarkeit überschritten sind. Die Grenze kann jedoch teilweise erst bei einer Höhe von 7 Prozent der jährlichen Einkünfte angesiedelt sein. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Selbstbeteiligung wirkt sich demnach erst nach Überschreiten dieser Grenze positiv auf die Steuerzahlung aus.

Selbstbeteiligung mit Beitrag gegenrechnen

Eine Selbstbeteiligung hat somit den Vorteil des niedrigen Beitrages, gleichzeitig birgt diese jedoch den Nachteil von möglichen hohen Kosten im Krankheitsfall. Aus diesem Grunde sollte der Vorteil der Beitragssenkung in jedem Fall mit den aufzubringenden Beiträgen im Falle einer Erkrankung gegengerechnet werden. Was auf den ersten Blick durch einen günstigen Tarif entlastend wirkt, kann sich im Ernstfall somit als Kostenfalle entpuppen. Aus diesem Grund sollte eine Selbstbeteiligung mit Bedacht gewählt werden.

Beitragsrückerstattung als alternative Lösung?

Eine mögliche Alternative zur Selbstbeteiligung stellt ein Tarif mit Beitragsrückerstattung dar. Diese Tarifvariante hat den Vorteil, dass der PKV-Versicherte im Falle einer Nichtanspruchsnahme von Leistungen seitens seines PKV-Unternehmens zwischen einem und sechs Monatsbeiträge zurückerstattet bekommt. Diese Tarifvariante diszipliniert einerseits kleine Krankheitssymptome selbst mit Hausmitteln zu behandeln, anderseits sorgt diese Tarifvariante jedoch auch dafür, dass eine gesunde Lebensführung mit einer Beitragsrückerstattung belohnt wird.

Die Selbstbeteiligung hingegen hat den Vorteil, dass diese den monatlich zu entrichtenden Beitrag in der PKV zum Teil deutlich senkt. Der Senkung des Beitrages steht jedoch vielfach eine hohe Einmalbelastung des PKV-Versicherten gegenüber. Aus diesem Grunde sollte bei Abschluss eines Tarifs mit Selbstbeteiligung diese in einem moderaten Verhältnis zu den monatlichen Beiträgen stehen. Eine monatliche Ersparnis von 140 Euro an Beitragskosten kann beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 1200 Euro jährlich ausmachen. Insofern sollte der PKV-Kunde überlegen, ob die Selbstbeteiligung in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem aufzubringenden Beitrag und damit den Leistungen der PKV steht.

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