PKV: Privatpatienten werden bei Organspende nicht bevorzugt

Die private Krankenversicherung (PKV) sieht sich nach der Aufdeckung des in den Medien so bezeichneten „Organspende-Skandal“ heftigen Anfeindungen ausgesetzt. Politiker, Verbände und Medien jeglicher Couleur äußern unverhohlen den Verdacht, dass PKV Versicherte als Empfänger einer Organspende bevorzugt würden, obwohl diese Behauptungen weder juristisch belastbar noch in anderer Weise stimmig sind. Dies bestätigte nun auch eine Untersuchung des Bundesgesundheitsministeriums, das die Anzahl von privat krankenversicherten Organspende Empfängern überprüft hat.

Nachdem im Laufe diesen Jahres in den Universitätskliniken Regensburg und Göttingen der Verdacht entstanden war, dass ein dort beschäftigter Arzt, gegen den inzwischen auch strafrechtliche Ermittlungen angelaufen sind, die Vergabe von Transplantationsorganen manipuliert haben könnte, richteten Politik und Medien rasch ihren Fokus auf die private Krankenversicherung. Die Vermutung, dass Privatpatienten einen Vorteil bei der Zuteilung eines Spendeorgans erhielten, wird seitdem besonders aus dem linken Lager der Politik immer wieder befeuert. Die privaten Krankenversicherer weisen diese Vorwürfe massiv zurück.

PKV: Bundesgesundheitsministerium entkräftet Vorwurf der Vorteilsnahme

Die vom Bundesgesundheitsministerium angestellte Untersuchung, die den erhobenen Vorwürfen der Vorteilsnahme von privat Krankenversicherten gegenüber Kassenpatienten bezüglich der Organvergabe prüfte, hat diese inzwischen entkräftet. Für die Jahre 2007 bis 2011 wurde ermittelt, wie sich das Verhältnis zwischen Privat- und Kassenpatienten bei der Zuteilung eines Spenderorgans darstellte.

Die bei der Untersuchung ermittelten Zahlen sprechen eine klare Sprache: Etwa 10 Prozent der über die Warteliste vermittelten Organe gingen an Versicherte eine privaten Krankenversicherung, der Rest an GKV Versicherte und freiwillig gesetzlich Krankenversicherte. Bedenkt man hierbei, dass sich in Deutschland circa 10 Prozent der Verbraucher mit Hilfe einer privaten Krankenversicherung gegen hohe Gesundheitskosten absichern, entspricht die Vergabepraxis von Spenderorganen genau der Lebenswirklichkeit, von einer Bevorteilung von Privatpatienten könne daher keine Rede sein.

Private Krankenversicherung als Feindbild

Trotz der klaren Untersuchungsergebnisse des Bundesgesundheitsministeriums reißen die Beschuldigungen gegen die private Krankenversicherung im Organspendeskandal nicht ab. Bestimmte Politik- und Medienvertreter scheinen in der PKV und ihren Versicherten ein neues Feindbild gefunden zu haben und werden nicht müde, die Mär vom reichen Privatpatienten, der seine Gesundheit „einfach kaufen“ könne, immer wieder neu aufzuwärmen. Und das, obwohl aktuelle Studien inzwischen bewiesen haben, dass ein überdurchschnittlich hoher Prozentsatz der PKV Versicherten in Wirklichkeit eher zur Gruppe der Geringverdiener gehört.

PKV Abrechnung bei Organspenden und anderen Krankenhausaufenthalten

Der Vorwurf, dass Privatpatienten sich Vorteile bei der Vergabe von Spenderorganen erkaufen könnten, erweist sich bereits als unhaltbar, wenn man sich Abrechnung der privaten Krankenversicherung bei stationären Krankenhausaufenthalten, wie sie ja auch bei Organspenden notwendig sind, ansieht. In einem solchen Fall zahlt der privat Krankenversicherte, ebenso wie der gesetzlich Krankenversicherte, nicht selbst, sondern die PKV rechnet, genau wie die GKV, die angefallenen Behandlungskosten direkt mit dem Krankenhaus ab. Der PKV Versicherte kann also auf die Höhe der Summe, die das Krankenhaus oder der behandelnde Arzt erhält, selbst wenn er das wollte, keinerlei Einfluss nehmen.

UPDATE 07.09.2012

PKV Verband setzt sich mit Vorwürfen auseinander

Nach den Untersuchungen des Bundesgesundheitsministeriums hat sich nun auch der Verband der privaten Krankenversicherungen mit den erhobenen Vorwürfen, nach denen privat Krankenversicherte bei der Zuweisung eines Spenderorgans bevorzugt würden, auseinander gesetzt. Der Direktor des PKV Verbands, Volker Leinenbach, nahm konkret zu den Berechnungen des Gesundheitsexperten der Partei Bündnis 90 die Grünen, Harald Terpe, Stellung. Dieser hatte errechnet, dass 9,7 Prozent der Patienten, die eine Spenderleber benötigten und darum auf der Warteliste erfasst seien, privat krankenversichert sind. Dahingegen wären im Jahr 2011 von allen vergebenen Spenderlebern ganze 13,1 Prozent an Privatpatienten gegangen, was ein offenkundiges Missverhältnis darstelle.

PKV Verband bezeichnet Vergleich als unzulässig und fordert Besonnenheit

In seiner Stellungnahme wies PKV Verbandsdirektor Leinenbach nun die von Terpe angestellten Berechnungen zurück. Diese seien unzulässig, da Terpe die falschen Berechnungsgrundlage angewandt habe. So gelten die Angaben zur Wartelist für ein volles Jahr, jene zur Vergabe einer Spenderleber jedoch für einen wesentlich kürzeren Zeitraum, was die Berechnungsergebnisse deutlich verfälsche. Gleichzeitig rief Leinenbach alle an der aktuellen Organspendedebatte Beteiligten zur Besonnenheit auf. Wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende Vergabe schwinde, sinke automatisch die Bereitschaft, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen und somit Leben zu retten. Das Vorhaben, mit populistischen Aussagen bei diesem hochsensiblen Thema Stimmung zu machen, sei unverantwortlich.

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