PKV: AXA und Deutscher Ring ändern Annahmerichtlinien

Seitdem die privaten Krankenversicherer im Jahre 2009 den Basistarif eingeführt haben und der Gesetzgeber für jeden Bundesbürger verpflichtend eine Krankenversicherung vorsieht, können die PKV-Versicherer säumige Zahler nicht mehr einfach kündigen. Diese Regelung wird die privaten Krankenversicherer zu einem immer größeren Problem und belastet zunehmend auch die anderen Versicherten. Um dieser Problematik haben nun auch die AXA Krankenversicherung und der Deutsche Ring ihre Annahmerichtlinien für die private Krankenversicherung geändert.

PKV: Schutz vor säumigen Zahlern durch Annahmerichtlinien

Selbst säumigen Zahlern müssen die privaten Krankenversicherer in Notfällen Leistungen gewähren, weil es der Gesetzgeber so vorsieht. Um den Pool an säumigen Zahlern zu verringern, können die privaten Krankenversicherungsunternehmen nur begrenzt intervenieren. Ein Mittel ist die Änderung der Annahmerichtlinien. Die Annahmerichtlinien regeln, wann ein privates Krankenversicherungsunternehmen einen Versicherten aufnimmt. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung können sich die privaten Krankenversicherungsunternehmen nämlich ihre Kunden aussuchen. Wenn jedoch einmal Versicherungsschutz besteht, vor allem im Basistarif, mit Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung ähnlich sind, ist eine Kündigung auch bei Zahlungsversäumnis unmöglich. Deshalb gehen immer mehr Versicherer dazu über die Aufnahmekriterien so zu ändern, dass die Einnahmeausfälle und Zahlungsrisiken möglichst minimiert werden. Diesen Schritt haben nun auch die privaten Krankenversicherungsunternehmen AXA und der Deutsche Ring vollzogen.

Deutscher Ring: 24-monatige Vorversicherung notwendig

Neukunden und Wechselwillige müssen nun beim Deutschen Ring eine 24-monatige Vorversicherung bei einem deutschen Versicherungsunternehmen nachweisen. Hierbei ist es jedoch nicht von Belang, ob die Vorversicherung in der GKV oder in der PKV bestand. Zudem prüft der Deutsche Ring, ob beim Vorversicherer noch Beitragsrückstände aufgelaufen sind. Ist dies der Fall, lehnt der Deutsche Ring eine Aufnahme des Antragsstellers ab. Zudem behält sich der Deutsche Ring bei Selbstständigen gesonderte weitere Prüfkriterien vor. Insbesondere werden die wirtschaftlichen Perspektiven in der Branche des Aufnahmekandidaten gesondert geprüft.

AXA: Kunden mit hohem Einkommen bevorzugt

Auch die AXA ändert die Annahmerichtlinien. Diese sind in Zukunft berufsspezifisch. Diese neue Richtlinie beschränkt sich jedoch nur auf den Tarif Vision 1. Hauptbestandteil der neuen Richtlinie sind sogenannte Aufnahmeberufe, die Neukunden die Aufnahme in den Tarif Vision 1 ermöglichen. So sind davon Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Informatiker und Naturwissenschaftler ebenso betroffen wie Assekuranzvertreter. Die AXA ermöglicht damit vor allem Berufen mit hohem Einkommen den Zugang zum Vision 1. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen werden insbesondere durch rund 90000 Nichtzahler finanziell belastet. So hat sich bisher eine Beitragsrückstandsquote von etwa 400 Millionen Euro gebildet. Die Refinanzierung der Zahlungsausfälle erfolgt analog über Beitragserhöhungen und belastet so die gesamte Gemeinschaft der PKV-Versicherten. Ob weitere PKV-Unternehmen die Aufnahmerichtlinien verschärfen ist unsicher, allerdings zu erwarten. Auffällig ist, dass gerade viele PKV-Versicherer mit reißerischer Werbung nahezu jeden Kunden auch mit dem Basistarif schon für niedrige Beiträge gelockt haben. Das hier das Prinzip Quantität statt Qualität überwog, macht sich erst jetzt bemerkbar, in Form von Zahlungsausfällen. Deshalb haben die PKV-Versicherer die jetzige hohe Nichtzahlerquote teilweise selbst zu verantworten. Dies betrifft nicht alle Versicherer, jedoch gerade die Unternehmen, die mit der reißerischen Werbung auf Kundenfang gegangen sind.

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