PKV: Alterungsrückstellungen flexibler einsetzen

Der Verband der Privaten Krankenversicherung befindet sich in direkten Verhandlungen mit der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und dem Bundesministerium für Finanzen, um so genannte Alterungsrückstellungen in der PKV ab dem 60. Lebensjahr flexibler einsetzen zu können.

Die Alterungsrückstellungen sollen Vorsorge für Versicherte der Privaten Krankenversicherung bilden, um die erwartungsgemäß steigenden Kosten für die Gesundheit aufzufangen. Damit sollen massive Beitragssteigerungen im Alter verhindert oder mindestens abgefedert werden. In Deutschland bilden nur private Krankenkassen Alterungsrückstellungen, während die Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung ein Umlageverfahren (arbeitende Generation finanziert ältere Jahrgänge) anwenden.

Alterungsrückstellungen in der PKV

Bei der Beitragsberechnung für Versicherte der PKV wird ein Anteil der Beiträge an die Alterungsrückstellung abgeführt. Mittels Investitionen auf dem Kapitalmarkt sollen diese auch noch zusätzlich Zinsen abwerfen und somit mehr helfen, die Beiträge im Alter möglichst stabil zu halten.

Seit dem 1. Januar 2000 müssen die Versicherten der PKV einen Zuschlag von zehn Prozent an die Alterungsrückstellung entrichten. Diese greifen bislang ab dem 65. Lebensjahr eines Versicherten, d.h. Bis zu diesem Alter werden die Summen angespart und erst danach verwendet.

Niedrige Zinsen machen PKV zu schaffen

Die aktuelle Lage auf den internationalen Finanzmärkten erschwert aber eine sinnvolle Investition, die Zinsen bewegen sich auf einem historischen Tief, was die Private Krankenversicherung in Bedrängnis bringt. Sie muss Beiträge stärker anheben als eigentlich prognostiziert. Aktuell befinden sich 158 Milliarden Euro in den Alterungsrückstellungen.

Beitragsanpassungen flexibler gestalten

Eine weitere Forderung des Verbandes der PKV ist die nach einer flexibleren Beitragsanpassung. Die Beitragsanpassung ist momentan an die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gebunden, erst wenn diese um zehn Prozent steigen darf eine private Krankenkasse die Beiträge anheben.

Ungewollt führt dies zu seltenen, aber dafür massiven Beitragsanpassungen in der PKV. Mit der Absenkung der Schwelle auf fünf Prozent könnten die Kassen zwar häufiger, aber umso moderatere Anpassungen vornehmen.

Schlammschlacht zwischen GKV und PKV

Während diverse Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen eine regelrechte Kampagne gegen die PKV auffahren und von massiven Beitragssteigerungen in der PKV von bis zu 30 % sprechen, verweisen PKV-Vertreter eher auf moderate Beitragssteigerungen.

So seien die Beiträge in der PKV um 3,3 % pro Jahr angestiegen, in der GKV stiegen diese per anno um 3,1 %. Einzelne Tarife in der PKV haben in der Tat stark erhöhte Anpassungen erleben müssen, doch auch die vom Verband genannten 3,1 % erscheinen wenig schlüssig, zumal viele Versicherte der PKV Beamten sind und seltener krank (und entsprechend weniger Kosten verursachen).

map-Report & Assekurata: Rating wesentlich positiver

Stimmig scheinen eher die Zahlen aus dem so genannten Map-Report oder der Assekurata. Hier werden die Beitragsanpassungen mit fünf bis zu sieben Prozent pro Jahr angegeben. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die 40 Anbieter der PKV eine undurchdringliche Tariflandschaft anbieten, Beitragssteigerungen in den einzelnen Tarifen unterscheiden sich erheblich untereinander.

Ob künftig Alterungsrückstellungen in der PKV flexibler eingesetzt werden können, oder ob diese Forderung sinnvoll ist, wird die Zukunft zeigen.

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