Patientenrechtegesetz: PKV-Verband will Patientenschutz forcieren

Der PKV-Verband begrüßt den Plan der Bundesregierung, die Rechte von Patienten in ein Gesetz zu verankern, dem Patientenrechtegesetz. Der PKV-Verband weist in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass viele Forderungen aus dem Gesetz bereits für PKV-Patienten gelten würden. Mit dem neuen Patientenrechtegesetz soll der Patientenschutz in Zukunft weiter ausgebaut werden.

PKJV-Verband: Patientenrechtegesetz in PKV bereits zu Teilen umgesetzt

So ermöglicht das Versicherungsvertragsgesetz bereits heute den PKV-Versicherten zusätzliche Dienstleistungen zur Patientenunterstützung, bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Behandlungen in Anspruch nehmen zu können. Zudem sei der Wunsch der Bundesregierung, das Patienten-Arzt-Verhältnis in einem Behandlungsvertrag zu regeln, innerhalb der Privaten Krankenversicherung bereits erfüllt, so der PKV-Verband. Zudem gelten etwaige Rechtsunsicherheiten aus dem Sozialgesetzbuch V für die Private Krankenversicherung und ihre Versicherten nicht. Weiterhin weist der PKV-Verband darauf hin, dass die von der Regierung beabsichtigten Regelungen im Sinne eines Haftungsrechtes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bereits heute für die privat Versicherten gelten würden. Auch verweist der PKV-Verband auf die freie Arztwahl, welche für den PKV-Verband das stärkste Patientenrecht überhaupt sei.

PKV: Durch Patientenrechtegesetz weitere Angleichung der GKV an PKV

Weiter vertritt der PKV-Verband die Ansicht, dass die beste Qualitätssicherung eine Freiheit von Budgetbegrenzungen sei. Zudem sei eine Rationierung von medizinischen Leistungen den Patientenrechten gegenüber kontraproduktiv, so der Verband der PKV weiter. Nur eine Teilhabe am medizinischen Fortschritt gewährleistet demnach die Rechte von Patienten in ausreichendem Maße. Nach Ansicht der PKV-Vertreter sind genau diese Vorzüge dass, was die Private Krankenversicherung so attraktiv für seine Versicherten machen würde. Die Äußerung der PKV erfolgt jedoch im Zuge der jüngsten Debatte um die Rückkehrer der PKV-Kunden in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Da zudem die Verwirklichung der Patientenrechte nunmehr auf die GKV ausgedehnt werden soll und das neue Patientenrechtegesetz hauptsächlich den GKV-Versicherten zugutekommt, dürfte dadurch die GKV insgesamt abermals für viele PKV-Versicherte attraktiv werden. Insofern erweckt es den Anschein, als wolle der PKV-Verband auf seine Vorzüge hinweisen, die die PKV den Versicherten bereits seit Langem anbiete. Allerdings verkennt der PKV-Verband hierbei, dass durch das neue Patientenrechtegesetz eine weitere Anlehnung der GKV an die PKV vollzogen wird. Es scheint, als werde die Bürgerversicherung in Etappen umgesetzt.

PKV in der Defensive

Der PKV bleibt dabei nur die Rolle des Verteidigers in Bezug auf die Vorteile der privaten Krankenversicherung übrig. Diese allerdings werden nun durch das neue Gesetz ebenfalls zunehmend verringert. Es scheint, als sei die Bürgerversicherung bereits gedanklich in der Politik angekommen. Durch das neue Gesetz sollen GKV-Versicherte beispielsweise ein verbrieftes Recht auf Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen erhalten. Ärztefehler dürften somit in Zukunft minimiert beziehungsweise nicht mehr so einfach unter den Teppich gekehrt werden können. Insofern verwundert es nicht, dass auch der GKV-Vertreterverband das neue Gesetz begrüßt. Die Zukunft wird zeigen, wie sich die PKV in den nächsten Jahren entwickeln wird.

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