Medikamentenrabatte werden der PKV oft verweigert

Nach dem Gesetz über die Rabatte für Arzneimittel gelten diese nicht mehr nur für die gesetzliche Krankenkasse, sondern auch für die private Krankenversicherung. Wie die Zentrale zur Abrechnung von Medikamentenrabatte Zesar jetzt jedoch mitteilt, kann die PKV diese Rabatte nicht in allen Fällen nutzen. So verweigert nicht nur ein großer Pharmakonzern in Deutschland diesen Rabatt, sondern auch einige Re-Importeure fordern zu hohe Preise für Medikamente. Der Schaden beläuft sich Experten zufolge auf gut 20 Milliarden Euro.

Das Gesetz über die Rabatte für Arzneimittel, welches seit dem 01. Januar 2011 gilt, wurde nicht nur für die gesetzliche Krankenversicherung geschaffen, um Kosten zu sparen, sondern gilt seither auch für die private Krankenversicherung. Auch den Privatversicherern soll es nach den Wünschen der Gesetzgeber möglich sein, die Rabatte der Pharmakonzerne zu nutzen und so hohe Kosteneinsparungen zu erzielen. Durch die Rabatte in Höhe von 16 Prozent sollte auch die PKV ihre Kosten senken und Versicherte entlasten können. Insgesamt wurde mit Einsparungen von 130 Millionen Euro im ersten Jahr gerechnet, in den Folgejahren sollten sogar noch höhere Einsparungen möglich sein.

Zesar prangert zahlungsunwillige Medikamentenhersteller an

Die Zentrale zur Abrechnung der Arzneimittelrabatte, die diese für die private Krankenversicherung einziehen soll, schlägt jetzt jedoch Alarm. Seit mehr als einem Jahr sei es nicht mehr möglich, die Rabatte bei einigen Arzneimittelherstellern einzuziehen, da diese die Zahlungen verweigern. Zwar sind es nach Aussage von Experten nur einige wenige Pharmahersteller, die keine Rabatte gewähren, dennoch entsteht für die private Krankenversicherung ein enormer Schaden. Insider sprechen in diesem Zusammenhang von 20 Millionen Euro.

Pharmakonzerne: Zwangsrabatt möglicherweise verfassungswidrig

Der Grund für die Weigerung einiger Pharmahersteller sind wohl verfassungsrechtliche Bedenken, die bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes geäußert wurden. Schließlich handele es sich um Zwangsrabatte, die nun erstmals nicht mehr nur für die gesetzliche Krankenversicherung, sondern auch für Privatunternehmen gelten sollen. Dies jedoch, so die Pharmahersteller, sei ein Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit, die so nicht hinzunehmen ist. Eine richterliche Entscheidung hierzu liegt noch nicht vor.

Aufgrund des enormen Schadens werden die privaten Krankenversicherer wohl auch in Zukunft dafür kämpfen, das Gesetz für Arzneimittelrabatte nutzen und anwenden zu können. Schließlich wäre es durch gekürzte Arzneimittelausgaben möglich, die Gesamtausgaben zu reduzieren und so auch die PKV Beiträge stabil zu halten. Damit würden privat Versicherte ebenso entlastet wie gesetzlich Versicherte, was wiederum dem Gleichheitsprinzip entspricht.

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