GKV: BKK für Heilberufe droht die Insolvenz

Die BKK für Heilberufe scheint nun endgültig  vor dem Aus zu stehen. Nachdem in erster Instanz die BKK vor Ort als letzter möglicher Fusionspartner aufgrund überhöhter Fusionskosten absprang, steht es nun schlecht um die BKK für Heilberufe. Sollte es zu einer Pleite kommen, müssten sich rund 80.000 Versicherte eine neue Krankenversicherung suchen.

BKK vor Ort sprang ab

Nachdem die Krankenkasse noch vor wenigen Wochen gehofft hatte, durch eine Fusion die drohende Insolvenz abwenden zu können, ist nun der potentielle Fusionspartner abgesprungen. Damit droht der BKK für Heilberufe als zweite Krankenkasse in Deutschland die Insolvenz. Durch die Fusion wäre auf den Fusionspartner eine Kostenlawine von rund 53 Millionen Euro zugekommen. Die Fusionskosten haben dazu geführt, dass der potentielle Fusionspartner sich letztlich gegen die Fusion entschieden hat. Die BKK vor Ort wollte sich zuvor mit der BKK für Heilberufe zusammenschließen, nahm nun aber von diesem Vorhaben Abstand. Nun kommt als letzte Hoffnung nur noch die AOK Hamburg/Rheinland infrage. Diese könne sich grundsätzlich eine Fusion vorstellen, so heißt es in Insiderkreisen. Bisher ist diese Annahme jedoch eher als unbestätigtes Gerücht einzuordnen, denn als konkrete Aussage.

BKK für Heilberufe: 80000 Mitglieder droht Kassenwechsel

Die BKK für Heilberufe besitzt aktuell rund 80000 Mitglieder. In die Krise geriet die BKK für Heilberufe, weil sie wie andere Krankenversicherungsunternehmen auch, im Jahr 2009 einen Zusatzbeitrag erhob. Im Zuge dessen wanderten ganze Heerscharen von Mitgliedern zu anderen Krankenkassen ab. Dies katapultierte die BKK für Heilberufe nach und nach immer mehr in die roten Zahlen. Nachdem nun bekannt wurde, dass statt veranschlagter Fusionskosten von zunächst 28 Millionen Euro, die Summe insgesamt bei 53 Millionen Euro an Fusionskosten liegt, sprang die BKK vor Ort als Fusionspartner ab. Seit das Bundesgesundheitsministerium Anfang diesen Jahres die variablen Zusatzbeiträge eingeführt hatte, sollte der Mitgliederschwund abgebremst werden. Die Variabilität bei den Zusatzbeiträgen sollte gerade in finanzieller Not geratene Krankenkassen vor einer Insolvenz schützen. Hierbei hatte die Politik jedoch scheinbar nicht das Sonderkündigungsrecht bedacht, welches jedem Versicherten bei der Erhebung eines Zusatzbeitrages zusteht.

Jüngere Versicherte wechseln bei Zusatzbeiträgen – Ältere bleiben

Vielfach wechseln jüngere Menschen bei der Erhebung eines Zusatzbeitrages in andere Kassen, während ältere Versicherte vielfach in der bisherigen Krankenkasse verbleiben. Die älteren Menschen verursachen durch die potentielle Krankheitsanfälligkeit und die typischen Altersbeschwerden jedoch auch mehr Kosten. Dadurch kommt es zu einem Missverhältnis zwischen kranken und alten Versicherten und in der Regel jungen und gesunden Beitragszahlern. Sollte die BKK für Heilberufe tatsächlich ab Januar 2012 in die Insolvenz müssen, so soll das Vorgehen für die betroffenen Versicherten jedoch geregelter ablaufen, als bei der Insolvenz der City BKK. Im Falle der Insolvenz sollen die betroffenen Versicherten eine Liste mit möglichen Krankenkassen erhalten. Für den Fall der Insolvenz sollen die Versicherten zudem eine lückenlose Weiterversicherung garantiert bekommen. Sollten gesetzliche Krankenversicherungen Versicherte abweisen, drohen der betreffenden Krankenkasse harte Strafen, so der GKV-Spitzenverbandschef Heinz Kaltenbach.

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