Beitrag Freiwillige Krankenversicherung

Freiwillige Krankenversicherung Beitrag

Die private Krankenversicherung und die Mitgliedschaft in der GKV nach § 5 SGB V sind nicht die einzigen Möglichkeiten sich gegen Krankheitskosten zu versichern. Über die freiwillige (gesetzliche) Krankenversicherung können sich Selbständige, Beamte, Studenten und Arbeitnehmer absichern. Welche Voraussetzungen müssen Sie hierfür mitbringen und wie hoch ist der Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung?

Freiwillige Krankenversicherung Beitrag für Angestellte

Für den Zugang müssen Sie mehrere Bedingungen erfüllen, als Arbeitnehmer/Angesteller zum Beispiel die JAEG (Stand 2011: 49.500 Euro). Was die Beitragshöhe zur freiwilligen Krankenversicherung betrifft, ergeben sich unterschiedliche Szenarien. Sind Sie Arbeitnehmer bzw. Angestellter und haben die Versicherungspflichtgrenze überschritten, ist für den Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze ausschlaggebend. Für 2011 liegt diese bei 3.712,50 Euro, die Prämie beläuft sich also auf 575,44 Euro. Abzüglich des Arbeitgeberanteils bleiben Ihnen noch 304,43 Euro.

Beitrag freiwillige Krankenversicherung für Selbständige

Wesentlich komplizierter ist die Beitragsermittlung zur freiwilligen Krankenversicherung für Selbständige, die sich im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung absichern wollen. Hier lässt sich das Einkommen als Grundlage der Beitragsbemessung nur schwer einschätzen. Aus diesem Grund setzt die Krankenkasse ein Einkommen voraus. In der Regel wird für die freiwillige Krankenversicherung von einem Einkommen für Selbständige ausgegangen, das mindestens bei 3.712,50 Euro liegt, also der Beitragsbemessungsgrenze entspricht.

Freiwillige Krankenversicherung Höchstbeitrag

Daraus lässt sich ein Maximalbeitrag bzw. Höchstbeitrag zur freiwilligen Krankenversicherung in Höhe von 575,44 Euro ableiten. Allerdings entspricht die Annahme der GKV für die freiwillige Krankenversicherung bezüglich des Einkommens nicht immer der Praxis. Erzielen Sie als Selbständiger oder Freiberufler ein niedrigeres Einkommen, können die Belastungen aus der Beitragszahlung schnell zu hoch werden – schließlich müssen Sie 100 Prozent der Prämie finanzieren. Auf Antrag haben Sie die Möglichkeit, die Einkommensgrenze für Ihre freiwillige Krankenversicherung reduzieren.

Erhalten Sie zum Beispiel einen Gründungszuschuss, kann für die freiwillige Krankenversicherung ein Einkommen von 1.277,50 Euro angesetzt werden, was einem Beitrag von 198,01 Euro pro Monat als Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung entspricht. Ohne Gründungszuschuss ist ein Absenken der Bemessungsgrundlage auf 1.916,25 Euro möglich. In diesem Fall würden für Sie noch 297,01 Euro anfallen, die als monatliche Prämie zu Ihrer freiwilligen Krankenversicherung zu entrichten sind.

Mindestbeitrag: Freiwillige Krankenversicherung ohne Einkommen

Unter bestimmten Umständen müssen sich Personen ohne Einkommen freiwillig versichern. Gehören Sie dazu, etwa weil Sie als Student aus der studentischen Krankenversicherung herausfallen (Überschreitung der Altersgrenze bzw. des 14. Fachsemesters)? Dann ist es von Interesse, welcher Beitrag auf Sie zukommt. Die Krankenkasse nimmt für ihre freiwillige Krankenversicherung in diesem Fall ein Einkommen von 851,67 Euro an, anhand dessen der Beitrag zu Ihrer Krankenversicherung bemessen wird. Dies entspricht dem Mindestbeitrag zur freiwilligen Krankenvericherung.

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