Arbeitgeberzuschuss Freiwillige KV

Arbeitgeberanteil freiwillige Krankenversicherung: Zuschuss vom Arbeitgeber

Arbeitnehmer können sich mit Überschreiten der JAEG nicht nur privat versichern. Tritt für Sie nach § 6 SGB V Versicherungsfreiheit ein, besteht die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern. Analog zur Pflichtversicherung nach § 5 SGB V muss Ihr Arbeitgeber auch bei einer freiwilligen Mitgliedschaft den Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer freiwilligen Krankenversicherung leisten. Wie hoch fällt der Zuschuss Ihres Arbeitgebers aber aus und welche Besonderheiten gilt es, beim Arbeitgeberanteil zu beachten? Woran bemisst sich der Arbeitgeberanteil zur freiwilligen Krankenversicherung?

Arbeitgeberzuschuss: Höhe gesetzlich festgelegt

Erreichen Sie als Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), tritt Versicherungsfreiheit ein. Auf den Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung hat diese Tatsache allerdings keine Auswirkungen. Der Grund: Die Bemessungsgrundlage für die Beiträge der freiwilligen Krankenversicherung und die Versicherungsfreiheit werden an zwei unterschiedlichen Größen bemessen. Für den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ausschlaggebend ist zwar das Einkommen. Allerdings wird dieses nur bis zu einem gewissen Grenzbetrag zur Berechnung Ihres Krankenversicherungsbeitrags herangezogen.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Diese Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu an die Bruttolohnentwicklung angepasst. Für 2011 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 3712,50 Euro. Reicht Ihr Einkommen darüber hinaus, wird nur der Einkommensanteil bis zur Höhe der Bemessungsgrenze für den Beitrag Ihrer Krankenversicherung herangezogen. An der Beitragsbemessungsgrenze orientiert sich aber nicht nur Ihr monatlicher Beitrag. Auch für den Arbeitgeberzuschuss hat sie entsprechende Bedeutung.

Derzeit liegt der pauschale Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 15,5 Prozent. Angewandt auf die Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich daraus eine Prämie für die freiwillige Krankenversicherung von 575,44 Euro. Ihr Arbeitgeber übernimmt mit dem Arbeitgeberanteil 7,3 Prozent des GKV-Beitrags, was 271,01 Euro entspricht.

Arbeitgeberanteil Höchstsatz

Der Arbeitgeberanteil von 271,01 Euro entspricht dem maximalen Höchstsatz, den Ihr Arbeitgeber zahlen muss. Bestünde theoretisch die Möglichkeit, die Prämie zu reduzieren? Nein, denn da Sie in der freiwilligen Krankenversicherung als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer erst mit dem Überschreiten der JAEG Mitglied werden können, erreichen Sie die Beitragsgrenze bereits wesentlich früher. Zum Vergleich: Der aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3712,50 Euro steht eine JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) von 4.125 Euro gegenüber. Ihr Arbeitgeber wird daher bereits vor dem Wechsel in die freiwillige Krankenversicherung den maximalen Arbeitgeberanteil erreichen.

Arbeitgeberanteil und Zusatzversicherungen

Gehören Sie zu den freiwillig Krankenversicherten, die in Gedanken mit dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung spielen? In diesem Fall können Sie die Leistungen im Krankheitsfall zwar entscheidend aufbessern, die Kosten müssen Sie aber aus eigenen Mitteln tragen. Über den gesetzlich festgelegten Arbeitgeberanteil in der freiwilligen Krankenversicherung hinaus ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, weitere Leistungen für Ihre Gesundheitsfürsorge in Form eines Zuschuss zu übernehmen. Entsprechendes gilt auch für eventuell abgeschlossene Tarife, welche eine Selbstbeteiligung beinhalten. Der Arbeitgeberzuschuss wird ausschließlich für die freiwillige Krankenvollversicherung gezahlt.

  • Wechsel in die Private Krankenversicherung: Versicherte in der freiwilligen Krankenversicherung erfüllen die Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV und können zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. In jungem Alter ist die private oftmals günstiger im Beitrag und leistet weitreichendere Vorsorge.
  • Vergleich Private Krankenversicherung: Ein Wechsel von der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV sollte gut durchdacht werden. Eine Rückkehr in die GKV ist nicht ohne Weiteres möglich. Ein PKV Vergleich hilft günstige Tarife der PKV zu finden.

 

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