Einkommen: Private Krankenversicherung Einkommensgrenze

Die Höhe des persönlichen Einkommen spielt für den Eintritt in die Private Krankenversicherung eine entscheidende Rolle. Im Bereich der Krankenversicherung gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen, welche unter anderem den Zugang zur PKV ( Mindesteinkommen ) regeln, aber auch für die Beitragsbemessung von Relevanz sind. Für viele Versicherte sind die Unterschiede auf den ersten Blick verwirrend, zumal gerade im Bereich der freiwilligen Krankenversicherung für die Beitragsberechnung mehrere Einkommensgrenzen bzw. Entgeltgrenzen herangezogen werden. Wie sehen die Grenzbeträge aber im Einzelnen aus und welche Funktion fällt ihnen in der Krankenversicherung zu?

PKV vs. GKV: Die Versicherungspflichtgrenze & Jahresarbeitsentgeltgrenze

Eine der wichtigen Einkommensgrenzen in der Krankenversicherung ist die JAEG oder Versicherungspflichtgrenze. Die besondere Stellung als Einkommensgrenze in der Krankenversicherung fällt ihr zu, da die Jahresarbeitsentgeltgrenze letztendlich darüber entscheidet, ob Sie sich als Bundesbürger gesetzlich versichern müssen oder in die Private Krankenversicherung eintreten können.

Hintergrund sind die Regelungen des § 5 und 6 SGB V. Hier wird die JAEG explizit als Grenzbetrag für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. die Versicherungsfreiheit nach § 6 SGB V festgeschrieben. Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze wird jährlich festgelegt – anhand der Einkommensentwicklung der letzten beiden aufeinanderfolgenden Jahre.

Mindesteinkommen für Private Krankenversicherung von 2005 bis 2011: Monat / Jahr

  • 2011:  4.125,00 € / 49.500 €
  • 2010:  4.162,50 € / 49.950 €
  • 2009:  4.050,00 € / 48.600 €
  • 2008:  4.012,50 € / 48.150 €
  • 2007:  3.975,00 € / 47.700 €
  • 2006:  3.937,50 € / 47.250 €
  • 2005:  3.900,00 € / 46.800 €

 

Beitragsbemessungsgrenze in PKV und GKV

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die zweite wichtige Einkommensgrenze in der Krankenversicherung. Anders als die JAEG, die lediglich über die Zugehörigkeit bzw. die Absicherungsmöglichkeiten gegen Krankheitskosten in den beiden Versicherungssystemen entscheidet, hat die Beitragsbemessungsgrenze erhebliche Relevanz im Rahmen der Beitragsberechnung.

In der GKV ist die Beitragsbemessungsgrenze der Grenzbetrag, bis zu dem das Bruttoeinkommen in der GKV für die Beitragsberechnung herangezogen wird. Ähnlich der JAEG wird auch die Beitragsbemessungsgrenze regelmäßig neu festgelegt.

Beitragsbemessungsgrenzen Krankenversicherung: Entwicklung von 2005 bis 2011

Monat / Jahr:

  • 2005 3.525,00 EUR 42.300 EUR
  • 2006 3.562,50 EUR 42.750 EUR
  • 2007 3.562,50 EUR 42.750 EUR
  • 2008 3.600,00 EUR 43.200 EUR
  • 2009 3.675,00 EUR 44.100 EUR
  • 2010 3.750,00 EUR 45.000 EUR
  • 2011 3.712,50 EUR 44.550 EUR

Daraus ergibt sich ein aktueller KV-Beitrag (15,5 %) in Höhe von 304,34 Euro für Arbeitnehmer (8,2 %) bzw. von 271,01 Euro für Arbeitgeber (7,3 %). Darüber hinaus spielt die Beitragsbemessungsgrenze eine erhebliche Rolle in der PKV, sie regelt den Höchstbetrag für den Arbeitgeberzuschuss (äquivalent zum KV-Beitrag für Arbeitgeber in der GKV; 271,01 Euro).

Einkommensgrenzen der freiwilligen Krankenversicherung

Neben der Möglichkeit einer Absicherung in der GKV bzw. PKV können sich einige Versicherungsnehmer in der freiwilligen Krankenversicherung auch freiwillig gesetzlich krankenversichern (Arbeitnehmer oberhalb der JAEG, Selbständige, Studenten nach Befreiung durch § 8 SGB V usw.). Hier gelten für die Beitragsbemessung weitere Einkommensgrenzen.

Dem Beitrag freiwillig versicherter Arbeitnehmer und Selbständiger liegt i. d. R. die Beitragsbemessungsgrenze zugrunde. Darüber hinaus können Selbständige mit einem geringeren Einkommen die Grenzen herabsetzen lassen – auf 1.916,25 Euro (ohne Gründerzuschuss) bzw. 1.277,50 Euro (mit Gründerzuschuss). Für Personen ohne Einkommen, wie zum Beispiel Studenten, die sich freiwillig krankenversichern, gilt eine weitere Einkommensgrenze in Höhe von 851,67 Euro für die Beitragsbemessung.
Alle der hier genannten Einkommensgrenzen sind vom Gesetzgeber fixiert. Wollen Sie sich privat versichern und gehen einer selbständigen Tätigkeit nach, sollten Sie aber ein gewisses Mindesteinkommen im Auge behalten, um den Beitrag langfristig in voller Höhe finanzieren zu können. Wie dieses Mindesteinkommen aussehen muss, entscheiden individuelle Faktoren, wie finanzielle Belastungen, Lebenssituation, Unterhalt usw.

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