Beschwerden beim PKV Ombudsmann nehmen zu

Die privaten Krankenversicherer (PKV) versuchen zunehmend Informationen über ihre Versicherte zu erhalten. Insbesondere die Einsichtnahme in Patientenakten und die Erklärung zur Schweigepflichtentbindung sorgt zunehmend für Unmut bei den Versicherten. Aus diesem Grunde wenden sich immer mehr Versicherte der privaten Krankenversicherungen an den Ombudsmann der PKV.

Die offizielle Schlichtungsstelle der privaten Krankenversicherer berichtet, dass im Jahre 2011 insbesondere die Überprüfung der Leistungspflicht seitens der Unternehmen als Grund genant wurde, warum Einsicht in die Patientenakten seitens des Versicherers begehrt wurde. Viele Versicherte beschwerten sich demnach über eine zunehmende Anzahl von Leistungsablehnungen seitens der Versicherer.

PKV: Leistungen abgelehnt, weil Versicherte ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkamen

Vielfach wurden die Leistungen seitens der Krankenversicherung abgelehnt, weil die medizinisch notwendigen Behandlungsmaßnahmen seitens des Arztes nur unzureichend dokumentiert waren. Viele Kunden der PKV fühlen sich indes von ihren Versicherern regelrecht durchleuchtet. Einige Versicherte beklagten deshalb auch eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Der Ombudsmann der PKV prüft im jeweils vorliegenden Einzelfall, ob ein derartiger Verstoß vorliegt oder nicht. Dabei geht es dem Ombudsmann einerseits um die berechtigten ökonomischen Interessen des Versicherers anderseits aber auch um die Wahrung der Privatsphäre des Versicherten. Ungeachtet dessen weist der PKV Ombudsmann jedoch darauf hin, dass die jeweiligen Krankenversicherer eine Leistung allein schon deshalb ausschließen können, weil der Versicherte seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. Dazu gehört auch, dem Krankenversicherer die notwendigen Informationen zur Beurteilung der Leistungsverpflichtung zur Verfügung zu stellen.

Ombudsmann: Große Unsicherheit bei Versicherten der PKV

Viele PKV-Versicherte wissen indes offenbar nicht, inwieweit sie dem Versicherungsunternehmen gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind. Wie der Ombudsmann mitteilt, hat der PKV-Versicherer grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Generalbevollmächtigung zur Auskunftserteilung. Insofern kann der Versicherte der PKV die einzelne Information verweigern.

Dies bedeutet allerdings in der Regel, dass die entsprechende PKV nicht zur Leistung verpflichtet ist. Wie die Schlichtungsstelle der PKV mitteilt, können viele Versicherte es nur schwer verstehen, dass sie intime gesundheitliche Daten an die jeweilige Versicherung weitergeben sollen. Viele Versicherte hätten Angst davor, weil sie befürchten, die Daten könnten in Hände unbefugter Dritter gelangen.

Ombudsmann: Versicherten Ängste nehmen

Dem begegnet der Ombudsmann der privaten Krankenversicherung vielfach dadurch, dass er den Versicherten vorschlägt, die Auskünfte direkt gegenüber dem beratenden PKV-Arzt oder den entsprechenden Gutachtern der privaten Krankenversicherer gegenüber zu erteilen. So können nach Ansicht des Ombudsmanns die Ängste der Versicherten gemindert werden.

Viele Versicherte sind sich zudem nicht bewusst, dass die PKV auch im Rahmen der Rechnungserstellung sensible Daten erhält. Durch die nach dem ICD-10-System klassifizierten Daten lassen sich nämlich die jeweiligen Einzeldiagnosen schnell entschlüsseln und somit einer entsprechenden Krankheit zuordnen. Auch deshalb sollte die Auskunfterteilung zumindest direkt gegenüber der jeweiligen PKV keinen Hinderungsgrund darstellen.

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